- Reinigungstätigkeiten in Privatwohnhäusern
- Stiegenhäuser mit Fenstereinigung, nach der Art der Hausfrau/Hausmannes Reinigungsarbeiten in Privatwohnungen nach der Art der Hausfrau/Hausmannes
- Weitere Hausbetreuungsdienstleistungen, sofern ein Gesamtvertrag mit dem Eigentümer/Hausverwalter abgeschlossen wurde nämlich:
- Einfache Haustechnikertätigkeiten ( keine Wartung!) und Kontrolle wie Ein- und Ausschalten von Heizungen, Austausch von Glühbirnen, Funktionskontrolle von technischen Anlagen und Garagentoren
- Sichtkontrollen von Gehsteigen und Ähnliches
- Organisatorische Tätigkeiten wie zum Beispiel Waschmaschinen-Betreuung für Wohngemeinschaften
- Einfache gärtnerische Tätigkeiten wie Rasen mähen, Laub rechnen, Blumen gießen etc.
- Reinigung von Verkehrsfl ächen wie Kehren von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen
- Schneeräumung im Zusammenhang mit Objektbetreuungen
- Reinigung des Stiegenhauses von Häusern und Betreuung der gesamten Anlage in welcher sowohl Wohnungen als auch Büros bestehen, sofern der Büroanteil merklich geringer (ca.10%) als der Wohnungsanteil ist
- Reinigung von Privatwohnungen auch Einfamilienhäuser, die vom Eigentümer/Mieter gemischt verwendet werden, wie z. Bsp.: Wohnung und Büro von Steuerberater, EDV-Beratern etc.